GESELLSCHAFTSRECHT

 

Ihre Gesellschafterstellung vermittelt Ihnen neben Ihrer Beteiligung an Vermögen und Ertrag auch eine Beteiligung an den Kontroll- und Entscheidungsbefugnissen, die im Streit- und Krisenfall zum entscheidenden Schlüssel werden können. Zu meinen typischen Aufgaben bei der Betreuung von Gesellschaftern oder Gesellschaftergruppen (z.B. Familienstämmen) gehören:

 

  • Begleitung bei der Beteiligungsführung
  • Geltendmachung von Informations- und Kontrollrechten
  • Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung
  • Installation von Kontroll- und Aufsichtsgremien
  • Beistand bei Verdacht unlauterer Machenschaften von Mitgesellschaftern und Geschäftsführung, bei unlauteren Versuchen der Gewinn- und Vermögensverlagerung, der Kapitalverwässerung oder des Hinausdrängens
  • Verhandlungen über die Veräußerung und Abfindung von Beteiligungen

 

Sie können entscheiden, in welcher Form ich für Sie auf dem Weg zur Lösung tätig werde: Als Berater im Hintergrund, als Beistand oder als Vertreter.