ERBRECHT

 

In kaum einem anderen Rechtsgebiet werden Konflikte so erbittert geführt. Zu den wirtschaftlichen Interessengegensätzen von Miterben treten oft ungelöste familiäre Grundkonflikte hinzu, die den Beteiligten ein rationales und besonnenes Vorgehen besonders schwer machen. Als externer Berater trage ich zur Versachlichung der Kommunikation bei und biete im Zusammenhang mit Erbangelegenheiten u.a. folgende Leistungen an:

 

  • Beratung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung und Coaching bei der Unternehmensnachfolge
  • Vertretung einzelner Erben oder von Familienstämmen gegenüber Miterben
  • Vertretung und Beistand in Miterbenversammlungen
  • Auseinandersetzung und Teilauseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Vermögensumschichtung und Vermögensverwertung
  • Teilungsversteigerung