Gesellschaftsrecht

Gesellschaften sind Unternehmensträger. Sie vermitteln den Gesellschaftern neben der Beteiligung an Vermögen und Ertrag auch eine Beteiligung an der Entscheidungsmacht über das Unternehmen als dynamisches System. Die anwaltliche Beratung muss dieser Dynamik gerecht werden.

 

Im Bereich des Gesellschaftsrechts biete ich Ihnen folgende Leistungen an:

 

  • Verhandlung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Begleitung bei der Beteiligungsführung
  • Geltendmachung von Informations- und Kontrollrechten
  • Beistand und Vertretung in Gesellschafterversammlungen
  • Installation von Kontroll- und Aufsichtsgremien
  • Beistand bei Verdacht unlauterer Machenschaften von Mitgesellschaftern und Geschäftsführung, bei unlauteren Versuchen der Gewinn- und Vermögensverlagerung, der Kapitalverwässerung oder des Hinausdrängens
  • Verhandlungen über die Veräußerung und Abfindung von Beteiligungen